Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Bereich Business Service
§ 1 Geltungsbereich, Form
Im Geschäftsverkehr mit Ihnen als Auftraggeber und uns als Auftragnehmer gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) für alle Geschäftsbeziehungen im Bereich Business Service, der durch unser Label „Web-Strategen“ angeboten wird. “Web-Strategen” ist ein Label von Horst Christian Wagner, Birkenstr. 2, 86836 Klosterlechfeld (nachfolgend auch als Auftragnehmer bezeichnet).
Unsere sämtlichen Leistungen, insbesondere Kommunikationsdienstleistungen im Bereich Business Service (nachfolgend insgesamt „Dienstleistungen“), erfolgen auf Basis dieser AGB. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende andere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diesen nicht ausdrücklich widersprechen, die Erbringung unserer Dienstleistungen an ihn vorbehaltlos ausführen oder Zahlungen vorbehaltlos annehmen.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben, soweit nicht anderweitig vereinbart. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
§ 2 Vertrag bzw. Vereinbarung zur Zusammenarbeit (nachfolgend als Vertrag bezeichnet)
Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber im Zuge des Business Service einen Telefonservice, Bürodienstleistung sowie die Arbeitsleistung eines virtuellen, nicht örtlich beim Auftraggeber anwesenden persönlichen Assistenten an. Die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Tätigkeiten gelten ausschließlich als „remote“ auszuführende Tätigkeiten und werden in einem schriftlichen Vertrag bzw. einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit als Beauftragung durch den Auftraggeber via E-Mail und ggf. in einem von beiden Parteien gegengezeichneten pdf festgehalten.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
Das Vertragsverhältnis beginnt zum im Vertrag bzw. der Vereinbarung zur Zusammenarbeit vereinbarten Termin, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen.
§ 3 Aufgabengebiet, Umfang der Tätigkeit und Fristen
Der Auftraggeber hat nach Vertragsannahme die Möglichkeit einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Aufgaben/Arbeitsaufträge zu übermitteln.
Die Arbeitsaufträge können per E-Mail, Chat, telefonisch, Videokonferenz oder über mit dem Auftraggeber vorab schriftlich vereinbarte Kommunikationswege übermittelt werden. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bei Übermittlung eine Erklärung/Einweisung für den Arbeitsauftrag sowie eine Information über die gewünschte Ausführungsweise des Arbeitsergebnisses zu geben. Die nähere Spezifikation der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich ergänzend aus der Beschreibung der jeweils anfallenden Tätigkeit innerhalb des einzelnen Projekts, welche in der Regel als Schreiben via E-Mail je Projekt und Vorhaben definiert werden.
Der Auftragnehmer wird im Auftrag und Namen des Auftraggebers tätig. Der Auftragnehmer arbeitet ortsunabhängig via „remote“ und ist für weitere andere Auftraggeber tätig.
Soweit der Auftraggeber Aufträge an den Auftragnehmer mündlich erteilt, sind diese bindend. Der Auftragnehmer hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn der Auftragnehmer vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Auftraggebers mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ein Auftrag kann durch den Auftragnehmer auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist, im Zweifel ist anzunehmen, dass die Bestimmungen dieses Vertrages auch für Erweiterungen der Tätigkeit gelten.
Der Auftragsgeber ist zur aktiven Mitarbeit verpflichtet, sofern dies zur Ausführung des zu erledigenden Arbeitsauftrages notwendig ist. Der Auftragsgeber hat insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Informationen, Fristen und die gewünschte Arbeitsausführung rechtzeitig bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden. Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind ebenso einzuhalten wie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftragsgebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Gegenüber den Angestellten des Auftragsgebers hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis. Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Durchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
Die vom Auftragnehmer für Arbeitsaufträge angegebenen Fristen bzw. Deadlines gelten als unverbindlich, sofern dies nicht anders schriftlich vom Auftragnehmer rückbestätigt wurde. Die Fristen sind entsprechend des voraussichtlichen Arbeitsaufwandes angemessen zu setzen. Vom Auftragsgeber angegebene Fristen können nur dann eingehalten werden, wenn dieser alle dafür notwendigen Informationen, Dokumente, Zugangsdaten und andere benötigte Arbeitsmittel zeitgerecht zur Verfügung stellt. Werden diese Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Frist dementsprechend.
Der Auftragnehmer kann Fristen verlängern, wenn sich Arbeitsaufträge als unvorhersehbar umfangreicher erweisen oder der Auftragsgeber den Arbeitsauftrag nachträglich erhöht. Der Auftragnehmer hat den Auftragsgeber schnellstmöglich über die Nichteinhaltung der Frist zu informieren und eine neue voraussichtliche Frist anzugeben.
Arbeitsergebnisse werden vom Auftragnehmer an den Auftragsgeber elektronisch per E-Mail und wenn nötig mit Anhang oder mittels Downloadlink versendet. Alternative Übertragungswege sind vorab zwischen beiden Parteien schriftlich abzuklären. Hierfür anfallende Kosten für Porto sind vom Auftragsgeber vollständig zu übernehmen und werden entweder direkt von diesem beglichen oder vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Ein Arbeitsauftrag gilt dann als abgeschlossen, wenn dieser dem Auftragsgeber per E-Mail bzw. auf den zuvor schriftlich vereinbarten Weg zur Verfügung gestellt wurde.
§ 4 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die von ihm angebotenen Dienste für die Geschäftszwecke des Auftraggebers. Gegenstand einer Beauftragung ist die selbstständige Ausführung der mit dem Auftraggeber spezifizierten Arbeiten durch den Auftragnehmer. Gegenstand der Tätigkeit des Auftragnehmers ist die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
Soweit zum vereinbarten Leistungsumfang die Verpflichtung gehört, den Auftraggeber über eine Gesprächsnotiz oder den Eingang einer Nachricht zu informieren, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entsprechende Nachricht je nach Vereinbarung per E-Mail oder SMS zur Verfügung. Es ist lediglich der rechtzeitige und ordnungsgemäße Zugang der Nachricht bzw. die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung der Nachricht geschuldet. Der rechtzeitige Abruf der Nachricht bzw. der E-Mail oder SMS obliegt dem Auftraggeber.
Wir verpflichten uns, unsere Dienstleistungen stets mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an uns übermittelt bzw. von unseren Mitarbeitern unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.
Soweit wir unserem Auftraggeber weitere Dienstleistungen oder Kommunikationsmittel (wie beispielsweise eine Telefonnummer oder Emailadresse) zur Verfügung stellen, bleiben wir Inhaber sämtlicher Rechte hieran. Das einfache Nutzungsrecht des Auftraggebers endet mit Beendigung des Vertrages mit uns.
Die von uns erbrachten Dienstleistungen dürfen nur von dem Auftraggeber genutzt werden. Jegliche Weitergabe oder Weitervermittlung unserer Dienstleistung ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte ist untersagt.
Wir sind berechtigt, unsere Dienstleistungen durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen, sofern der Dritte vergleichbare Datenschutz- und Verschwiegenheitsstandards einhält, die insbesondere den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und soweit dem nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Auftraggeber nimmt die durch Dritte erbrachten Dienstleistung als unsere Dienstleistung an.
Wir sind zur Erbringung unserer Dienstleistung in einer Vielzahl von Fällen auf Vorleistungen von Dritten, wie bspw. Telefon und Internet-Dienstleistern oder anderen angewiesen, auf deren Leistungserbringung wir keinen Einfluss haben. Daher sind Termine und Fristen für den Beginn der Leistungserbringung nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich von uns bestätigt wurden und der Auftraggeber selbst rechtzeitig alle in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienstleistung durch uns erfüllt hat. Alle Termine und Fristen stehen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Wenn Teile unseres Leistungsangebotes durch missbräuchliche oder übermäßige Nutzung, auch durch Dritte, so stark beansprucht werden, dass dies eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unseres Dienstes zur Folge hat, sind wir berechtigt, die jeweils getroffenen Dienste/Teile des Leistungsangebotes gegenüber dem Auftraggeber nach Ankündigung einzuschränken oder einzustellen beziehungsweise eine Erweiterung des bisher vereinbarten Dienstes durch den Auftraggeber zu verlangen. Wir behalten uns eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung unserer Dienstleistungen aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei kurzzeitiger Belegung aller Mitarbeiterplätze wegen nicht vorhersehbaren, überdurchschnittlichen Arbeitsaufkommens, Ausfallzeiten als Folge von Wartungsarbeiten, Reparaturen etc., die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind, nicht durch uns zu vertretene Zugangsbehinderungen sowie technisch notwendiger Änderungen am System (z. B. Austausch von Hardware, Aufschaltung neuer Leitungen etc.). Wir werden alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um derartige Beschränkungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Dienstleistungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Auftraggeber darf ihm zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel (beispielsweise Telefonnummern oder E-Mail-Adressen) nicht für die unzulässige Kontaktaufnahme zu Dritten verwenden oder überlassen. Soweit der Auftraggeber gegen gesetzliche Verpflichtungen verstößt, stellt er uns von einer Haftung gegenüber Dritten frei, es sei denn, wir haben dieses zu vertreten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns davon in Kenntnis zu setzen, wenn er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längeren Zeitraum als zwei Wochen telefonisch nicht zu erreichen ist und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Er hat die technischen erforderlichen Maßnahmen an seinen Empfangsgeräten (Telefon, E-Mail, usw.) eigenverantwortlich vorzunehmen, so dass diese tatsächlich für Benachrichtigungen empfangsbereit sind, sowie das eventuelle Weiterleitungen seiner Kommunikationsmittel an unsere Empfangsgeräte korrekt geschaltet sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns unverzüglich über Änderungen seiner Daten (insbesondere Änderungen seiner Anschrift, der telefonischen Erreichbarkeit, der Kontoverbindung, der Rechtsform der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung) sowie sonstige für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände zu unterrichten.
Kommt der Auftraggeber einer der hier genannten Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, gegenüber Dritten zu offenbaren, dass wir als externer Dienstleister für den Auftraggeber tätig sind, wenn dieses zur Wahrung unserer eigenen Belange erforderlich ist. Weitere Rechte, insbesondere unser Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleibt hiervon unberührt.
Der Auftraggeber wird uns rechtzeitig, spätestens jedoch eine Woche vorab, darüber informieren, wenn zu erwarten ist, dass unsere Dienstleistungen mehr als üblicherweise in Anspruch genommen werden (beispielsweise erhöhtes Anrufvolumen wegen angekündigter Marketingaktionen o.ä.). Andernfalls bleiben wir im Falle einer erheblichen unangekündigten Steigerung des Anrufvolumens berechtigt, die Anrufbearbeitung auf das bisherige Maß zu beschränken. Wir weisen darauf hin, dass rechtzeitig überprüft werden sollte, ob das Anrufkontingent eines gewählten bzw. aktuell vereinbarten Tarifs ausreichend ist oder zusätzliche Komponenten der Dienstleistung dazugebucht werden müssen.
Sobald der Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass Informationen durch unsere Mitarbeiter – ggf. auch nur möglicherweise – unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden, wird der Auftraggeber, uns hierüber unverzüglich informieren. Darüber hinaus obliegt es dem der Auftraggeber, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die weitergeleiteten Informationen richtig zu stellen, um eventuelle Schäden zu verhindern bzw. zu mindern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder dessen Endkunden haben können.
Der Auftraggeber wird die Erfüllung sämtlicher datenschutzrechtlicher Verpflichtungen gegenüber seinen Endkunden durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Veröffentlichung in seinen AGB, durch Einwilligungserklärungen in Patientenaufnahmebögen oder Mandatierungen, etc.) sicherstellen.
§ 6 Laufzeit eines Vertrages bzw. einer Vereinbarung zur Beauftragung/Kündigung
Soweit nicht abweichend vereinbart, hat der Vertrag bzw. eine Vereinbarung zur Beauftragung eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht spätestens 14 Tage vor Ende Monatsende gekündigt wird. Die Kündigung des Vertrages bzw. einer Vereinbarung zur Beauftragung durch den Auftraggeber ist von den Parteien entweder schriftlich oder in Textform per E-Mail zu erklären.
§ 7 Schweigepflicht
Beide Parteien verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit den Tätigkeiten bekanntwerdenden Geschäftsgeheimnisse während und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.
§ 8 Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und vor der unberechtigten Einsichtnahme Dritter und/oder deren Zugriff zu schützen.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung und bei oder nach Beendigung desselben unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben.
Elektronische Daten des Auftraggebers und dessen Kunden sind sorgfältig vor unberechtigtem Zugriff zu sichern. Bei Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer alle elektronischen Informationen selbstständig und unverzüglich zu vernichten bzw. zu löschen.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Auftragnehmers. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
§ 10 Datenschutz/Vertraulichkeit/Urheberrecht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers und dessen Kunden zu offenbaren.
Es ist dem Auftragnehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller Bestandteile dieses Vertrages und aller Geschäfte und Belange der Parteien, diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen bezüglich des Kundenstammes, des geistigen Eigentums und sämtlicher anderer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie weitere gesetzliche Vorgaben, die zur Durchführung unserer Dienstleistungen zu berücksichtigen sind, einzuhalten.
§ 11 Schlussbestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz, soweit das Gesetz nicht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorsieht.
Änderungen und Erweiterungen bedürfen für ihr Wirksamwerden der ausdrücklichen Zustimmung in schriftlicher Form beider Parteien.
Sollten Bestimmungen oder wesentliche Bestandteile einer schriftlichen Beauftragung oder eines zusätzlich abgeschlossenen schriftlichen Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt ersatzweise eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
KONTAKTINFORMATIONEN
Die Web-Strategen – Horst Christian Wagner
Birkenstr. 2
86836 Klosterlechfeld
Telefon: +49 (0) 8232 1847 507
Website: https://www.web-strategen.de
Geschäftsführer: Horst Christian Wagner
E-Mail: chris@web-strategen.de
USt-ID DE251862120
Impressum: https://www.web-strategen.de/impressum